Ordnung für Ehrungen und Auszeichnungen
im Niederschlesischen Kleingärtnerverband e.V.
(Beschluss des Vorstandes des NKV e.V. vom 25.02.2005)
In Anerkennung besonderer Verdienste um das Kleingartenwesen im Bereich des NKV e.V. und in Würdigung herausragender
Aktivitäten in der ehrenamtlichen Arbeit im Verband und in den Vereinen können Personen, Vereine und
Institutionen ausgezeichnet werden.
1. Ehrennadeln des Landesverbandes (LSK)
1.1 Ehrennadel in Gold
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Gold erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des Landesverbandes.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes des NKV e.V. und die Vereinsvorstände.
Vorschläge zur Auszeichnung mit dieser Ehrennadel müssen mindestens 3 Monate vor der geplanten Auszeichnung zur
Bestätigung durch den Vorstand des NKV e.V. und zur Weiterleitung an den LSK bei der Geschäftsstelle des NKV e.V.
eingereicht werden.
1.2 Ehrennadel in Silber
Mit der Ehrennadel in Silber zeichnet der Vorstand des NKV e.V. aus.
Vorschlagsberechtigt für diese Auszeichnung sind die Mitglieder des Vorstandes des NKV e.V. und die
Vereinsvorstände. Die Entscheidung trifft der Vorstand des NKV e.V., der auch die Kosten trägt.
1.3 Ehrennadel in Bronze
Über die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze entscheiden die Vereinsvorstände.
Die Auszeichnungsunterlagen (Blanko-Urkunde und Nadel) können in der Geschäftsstelle zum Preis von 2.50 € je Satz
erworben werden. Die Kosten trägt der auszeichnende Verein.
2. Ehrengeschenk des NKV e.V.
Mit einem Ehrengeschenk des NKV e.V. (Wert in Höhe des gesetzlich zulässigen Limits) können verdienstvolle
Funktionäre des NKV e.V. und der Vereine ausgezeichnet werden, wenn sie bereits mit der höchsten Stufe der
Ehrennadel geehrte wurden.
Die Auszeichnung ist mit einer Ehrenurkunde verbunden. Die Kosten trägt der NKV e.V.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes des NKV e.V. und die Vereinsvorstände.
3. Würdigung bei besonderen Jubiläen
3.1 Gratulation zu Geburtstagen
Bei langjähriger erfolgreicher Mitarbeit erhalten
• die Mitglieder des Vorstandes des NKV e.V.,
• die Kassenprüfer des NKV e.V.
• die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine sowie weitere verdienstvolle Funktionsträger
auf Beschluss des Vorstandes des NKV e.V. Glückwünsche des Vorstandes des NKV e.V.,
verbunden mit einem Präsent (Wert maximal in Höhe des gesetzlich zulässigen Limits) zum 60., 65., 70.,75., 80. und
jedem weiteren Geburtstag.
Die Gratulation zu diesen Geburtstagen überbringt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
3.2 Vereinsjubiläen
Mitgliedsvereine erhalten zum 75-jährigen, 100-jährigen, 125-jährigen und allen weiteren Jubiläen im 25-Jahre-
Rhythmus Glückwunschschreiben des Landesverbandes.
Die Information über das bevorstehende Jubiläum muss mindestens 6 Monate vor der Feierlichkeit vom Vereinsvorstand
an die Geschäftsstelle des NKV e.V. erfolgen.
Dieses Glückwunschschreiben kann mit der Überreichung einer anderen Ehrung verbunden werden.